Deutsche Rentenversicherung


Ist ein Reha-Antrag bei einem Rentenversicherungsträger eingegangen, prüft dieser, welcher Träger für die Bearbeitung zuständig ist und leitet ggf. alle eingegangenen Antragsunterlagen an den zuständigen Träger weiter.



Sie brauchen sich hierum also nicht zu kümmern!



Bei festgestellter Zuständigkeit werden zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft.