Deutsche Rentenversicherung

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Reha-Bewilligung

Wann und wohin – wir geben Ihren Patienten Bescheid

Nach positiver Prüfung der Antragsunterlagen teilen wir Ihrer Patientin/Ihrem Patienten in einem Bewilligungsbescheid den Ort und die Reha-Einrichtung, die Dauer und die Durchführungsform (ganztägig ambulant oder stationär) mit. Für die Auswahl der Reha-Einrichtung ist die Haupterkrankung der Patienten ausschlaggebend.

Den genauen Termin erhält Ihre Patientin/Ihr Patient unaufgefordert von der Reha-Einrichtung. Hierbei werden auch weitere Informationen zur Reha-Einrichtung gegeben. Selbstverständlich kann sie/er auch vorab telefonisch mit der Einrichtung Kontakt aufnehmen.

Sie als behandelnde/r Ärztin/Arzt erhalten aus Datenschutzgründen von der Deutschen Rentenversicherung keine Mitteilung über die Bewilligung der Rehabilitation. Die Informationen können Sie nur von Ihren Patienten erhalten! Dem Bescheid können weitergehende Informationen zum Übergangsgeld, zu den Reisekosten und zu einer möglichen Haushaltshilfe entnommen werden.

Für den Zeitraum zwischen Bescheiderteilung und dem Beginn der medizinischen Rehabilitation gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Häufig beträgt der Zeitraum nur wenige Wochen.

Nähere Informationen erhalten Sie zeitnah durch die Rehabilitationseinrichtung.