Deutsche Rentenversicherung

Nach der medizinischen Rehabilitation

Wie können Sie Ihre Patienten nach der Rehabilitation unterstützen, das Gelernte erfolgreich in den Alltag zu integrieren?



Einige formale Dinge, die zu berücksichtigen sind:


  • Entlassungsbericht
    erhalten Sie nur, wenn Ihre Patientin bzw. Ihr Patient damit einverstanden war. Bitte fragen Sie sie bzw. ihn ggf. direkt.

  • Nachsorgeempfehlungen
    enthalten bereits einen Plan für die Zeit nach der Rehabilitation.

  • Reha-Nachsorge
    Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung stellen sicher, dass gewisse therapeutische Angebote weitergeführt werden und fördern die Nachhaltigkeit der Rehabilitation.

    Sie werden bei Bedarf durch die Ärzte der Reha-Einrichtung verordnet. Innerhalb von 4 Wochen nach der Reha kann Ihre Patientin bzw. ihr Patient auch auf Ihr Anraten eine Reha-Nachsorge beantragen.

    Informationen zu speziellen Nachsorgeprogrammen der Deutschen Rentenversicherung

  • Arbeitsunfähigkeit
    Auch weiterhin dürfen die Kolleginnen und Kollegen in der Reha-Einrichtung bei Versicherten, die über die Rentenversicherung geschickt werden, keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bei arbeitsunfähiger Entlassung aus der Rehabilitation muss dieses daher im Anschluss durch Sie erfolgen.

  • Stufenweise Wiedereingliederung
    Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kann die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung sinnvoll sein. Wenn dieses Verfahren (noch) nicht von der Reha-Einrichtung eingeleitet wurde, können auch Sie es zu einem späteren Zeitpunkt in Gang setzen.

    Informationen zur stufenweise Wiedereingliederung