Gut ausgefüllte Befundberichte ermöglichen zeitnahe und sachgerechte Entscheidungen!
Wenn Sie eine Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt des Sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung zu Ihrer Patientin/Ihrem Patienten wünschen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld am Ende des Bogens an.
Sie unterstützen Ihre Patienten mit gut ausgefüllten Befundberichten und detaillierten Angaben, können aber eine Rehabilitation nicht, wie bei der Krankenkasse, direkt verordnen! Antragsteller in diesem Verfahren sind Ihre Patienten bzw. deren Bevollmächtigte, bestellte Betreuer oder gesetzliche Vertreter!
Sorgfältig ausgefüllte Befundberichte ermöglichen Ihren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in der Rentenversicherung eine sachgerechte, zügige Beurteilung.
Bitte fügen Sie dem Antrag auf jeden Fall alle relevanten Facharzt- und Krankenhaus-Berichte der letzten zwei Jahre bei. Bei psychischer Erkrankung sind z.B. ein aktueller Befundbericht der behandelnden Psychiaterin, ein Verlaufsbericht vom behandelnden psychologischen/ärztlichen Psychotherapeuten, Krankenhausentlassungsberichte aus Psychiatrischer oder Psychosomatischer Klinik sehr hilfreich.