Deutsche Rentenversicherung

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Die Ablehnung des Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:

  • die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt,
  • es liegen Ausschlussgründe vor,
  • der Patient kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder
  • die medizinischen Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Die Ablehnungsgründe aus medizinischer Sicht orientieren sich an den Kriterien der Reha-Indikation. Danach kann die beantragte Leistung aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich oder nicht erfolgversprechend sein oder aber der Versicherte kann aktuell nicht Reha-fähig sein.