Deutsche Rentenversicherung

Negative Erfolgsprognose

Die Rehabilitation wird als nicht erfolgversprechend angesehen, wenn durch sie kein positiver Effekt auf das verminderte Leistungsvermögen zu erwarten ist, die Leistungsfähigkeit also nicht verbessert oder wiederhergestellt werden kann.

Eine Rehabilitation ist auch dann nicht erfolgversprechend, wenn das Leistungsvermögen bereits aufgehoben und keine Verbesserung zu erreichen ist. In diesen Fällen erfolgt mit der Ablehnung ein Hinweis, dass der Antrag in ein Rentenverfahren umgewandelt wird, wenn der Patient eine entsprechende Zustimmung erteilt.

Das Gleiche gilt für Patienten, die bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und diese auf Dauer oder bei Zeitrenten noch länger als ein Jahr gewährt wird.


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