Deutsche Rentenversicherung

Die Einschätzung des individuellen Leistungsvermögens ist eine Voraussetzung für eine Entscheidung über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Dazu wertet der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung zunächst alle zur Verfügung stehenden medizinischen Unterlagen aus. Sollten diese zur Einschätzung des Leistungsvermögens nicht ausreichen, kann auch eine Begutachtung veranlasst werden.



Hilfreich ist

  • wenn die Unterlagen dem Antrag bereits beigefügt und
  • die Fragen zu den behandelnden Ärzten, Krankenhausbehandlungen etc. im Ermittlungsbogen sorgfältig ausgefüllt sind, damit die Unterlagen möglichst zeitnah beigezogen werden können.
  • ein umfassend ausgefüllter Befundbericht des Arztes