Ein durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt sorgfältig erstellter Befundbericht ist wichtig für das weitere Verfahren. Die Entscheidung über das Vorliegen eines rechtlichen Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente ist sehr komplex und nicht ausschließlich von den medizinischen Gegebenheiten abhängig.
Um den Ärztinnen und Ärzten im sozialmedizinischen Dienst, welche die Versicherten ja nicht persönlich kennen, wichtige Hinweise zu geben, enthält der Befundbericht umfassende Informationen zu
- bestehenden Funktionseinschränkungen,
- durchgeführten Therapien,
- aktueller Medikation (inkl. Dosierung)
und beschränkt sich auf die behobenen Befunde ohne ärztliche Aussagen über die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit.
Bitte füllen Sie den Vordruck zum Befundbericht auf Anforderung vollständig aus und übersenden ihn mit der Abrechnung an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Rentenverfahren - Befundbericht (inklusive Honorarabrechnung) -> Bitte auf Anforderung der DRV warten