Deutsche Rentenversicherung

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Fehlender Reha-Bedarf

Die Rehabilitation wird mit der Begründung „nicht erforderlich“ abgelehnt, wenn vorrangig ambulante Maßnahmen verordnet werden sollten oder wenn die ambulanten Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind.

Gleiches gilt, wenn die vorliegende Erkrankung keinen Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit hat.


Näheres zum Reha-Bedarf



Vielleicht kommt für Ihre Patientin oder Ihren Patienten in diesem Fall eine Präventionsleistung der Rentenversicherung in Frage?

1x1 "Präventionsleistungen"