Deutsche Rentenversicherung

Fehlende Mitwirkung

Wenn die oder der Versicherte den Mitwirkungspflichten (z. B. Übersendung von Unterlagen, Teilnahme an einer Begutachtung...) nicht nachkommt, wird der Antrag abgelehnt. Holt die/der Versicherte die erforderliche Mitwirkung nach, kann das Verfahren jedoch wieder aufgenommen werden.