Der Sozialmedizinische Dienst prüft die medizinischen Voraussetzungen. Hierfür werden die aktuellen Befunde und ggf. vorliegende ältere medizinische Unterlagen herangezogen. In Einzelfällen kann der Antragsteller zu einer ärztlichen Begutachtung eingeladen werden.
Bei Nichterfüllung der medizinischen Voraussetzungen wird nicht zwingend ein Ablehnungsbescheid erteilt.
Stattdessen wird eine Weiterleitung an die Krankenkasse geprüft.
Der Zeitraum zwischen Antragstellung und Bescheiderteilung beträgt in der Regel nicht mehr als drei Wochen. Müssen zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs weitere medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten, Befundberichte) angefordert werden, so erfolgt die Bescheiderteilung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der entsprechenden Unterlagen.