Die Sachbearbeitung der Rentenversicherung prüft die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und ggf. vorliegende Ausschlussgründe. Zudem werden eventuell fehlende Unterlagen angefordert.
Um eine Rehabilitation erhalten zu können, müssen Versicherte vorher Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Ihre Patientin/Ihr Patient erfüllt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wenn
- in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt wurden oder
- innerhalb von zwei Jahren nach der Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen oder
- bereits eine Erwerbsminderung vorliegt oder der Einritt dieser droht und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist oder
- wenn sie/er zum Zeitpunkt der Antragstellung die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt hat oder
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wenn sie/er bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente wegen Erwerbsminderung bezieht.