Deutsche Rentenversicherung

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Ausschlussgründe


Ein Ausschlussgrund liegt unter anderem vor, wenn

  • Ihre Patientin/Ihr Patient eine Altersrente beantragt hat oder bereits bezieht oder
  • eine anerkannte Berufserkrankung vorliegt oder wenn Ursache der Erkrankung ein anerkannter Arbeitsunfall ist oder
  • wenn die Person inhaftiert ist und eine Haftaussetzung ausgeschlossen ist oder
  • die Person in den letzten vier Jahren vor Antragstellung bereits an einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen hat und eine erneute Leistung aus medizinischen Gründen nicht vorzeitig erforderlich ist. Diese Vierjahresfrist gilt nicht bei Anträgen auf Kinderrehabilitation.


Bei Vorliegen von Ausschlußgründen wird nicht zwingend ein Ablehnungsbescheid erteilt.

Stattdessen wird eine Weiterleitung an andere Rehabilitationsträger geprüft.


Näheres dazu finden Sie unter folgendem Punkt:

Reha-Ablehnung