Die Ablehnung des Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:
- die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt,
- es liegen Ausschlussgründe vor,
- der Patient kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder
- die medizinischen Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
Die Ablehnungsgründe aus medizinischer Sicht orientieren sich an den Kriterien der Reha-Indikation. Danach kann die beantragte Leistung aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich oder nicht erfolgversprechend sein oder aber der Versicherte kann aktuell nicht Reha-fähig sein.