Die Rehabilitation kann entweder "ganztägig ambulant" oder "stationär" durchgeführt werden.
Je nach individueller Problemkonstellation der Rehabilitanden gibt es Faktoren, die jeweils für die ambulante oder für die stationäre Durchführungsform sprechen. Grundsätzlich sind ambulante und stationäre Rehabilitation gleichwertige Alternativen mit entsprechenden Angeboten.
Ambulante Rehabilitation
Unter „ganztägig ambulant“ versteht die DRV eine Rehabilitation, die - in der Regel an Werktagen - von morgens bis abends in einer ambulanten Reha-Einrichtung durchgeführt wird und nicht eine berufsbegleitende Rehabilitation. Ambulante Reha-Einrichtungen sind wohnortnah. Voraussetzung für die Teilnahme an einer ambulanten Rehabilitation ist eine über die Reha-Fähigkeit hinausgehende ausreichende Belastbarkeit und auch Mobilität der Patienten. Sie müssen die Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer angemessenen Fahrzeit erreichen können. Die Vorteile dieser Reha-Form ergeben sich insbesondere aus den folgenden Möglichkeiten:
- Einbindung arbeits- bzw. berufsbezogener Aspekte (z.B. Arbeitsplatzanalyse, Belastungserprobung am Arbeitsplatz, persönliche Kontaktaufnahme mit betriebsärztlichen Diensten),
- leichtere Einbeziehung der Angehörigen (z.B. auch in Schulungsprogramme) und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte,
- Einbindung und Reflexion individueller Alltagserfahrungen sowie Durchführung eines alltagsnahen Trainings beim Erlernen entsprechender Kompetenzen zur Bewältigung gesundheitsbezogener Probleme,
- direkte Umsetzung des in der Rehabilitation Erlernten im privaten und beruflichen Bereich,
- Anpassung der Dauer und Intensität der Rehabilitation an den Bedarf und die Bedürfnisse des Einzelnen im Sinne einer Flexibilisierung,
- bessere Einbeziehung von Selbsthilfeaktivitäten vor Ort.
Stationäre Rehabilitation
Für einen Teil der Patienten mit schwerwiegenden psychosozialen Belastungen beispielsweise bietet die stationäre Rehabilitation bessere Erfolgschancen, da die Patienten ihre Rehabilitation wohnortfern und außerhalb der gewohnten Umgebung durchführen, wodurch eine vorübergehende Distanzierung vom häuslichen Milieu möglich wird. Darüber hinaus sind manche der überregionalen stationären Einrichtungen besonders spezialisiert in der Behandlung seltener Krankheiten (z.B. Mukoviszidose). Eine stationäre Reha-Einrichtung kann den Bedarf an intensiver ärztlicher und pflegerischer Betreuung bei Notwendigkeit (ausgeprägte Multimorbidität) abdecken. Wenn die Gefahr besteht, dass es zu Krisensituationen kommt, beispielsweise im Kontext von psychischen Störungen oder Abhängigkeitserkrankungen, können diese im Rahmen einer stationären Rehabilitation besser bewältigt werden.
Informationen zur Reha-Fähigkeit
Informationen zur Suchtrehabilitation