Deutsche Rentenversicherung

Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung durch den Rentenversicherungsträger

Zur Entscheidung über einen Rentenantrag beurteilt der Rentenversicherungsträger das Leistungsvermögen nach sozialmedizinischen Gesichtspunkten.

Es wird individuell eingeschätzt  

  • welche körperliche und geistige Belastbarkeit besteht und
  • in welchem zeitlichen Umfang Tätigkeiten ausgeübt werden können und
  • welche krankheitsbedingten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren zu berücksichtigen sind.



Es handelt sich bei dieser Leistungsbeurteilung um eine abstrakte Beurteilung des Leistungsvermögens

  • ohne Bezug zu einem konkreten Arbeitsplatz, den der Versicherte tatsächlich ausübt oder ausgeübt hat und
  • unabhängig von freien Stellen und Verdienstmöglichkeiten.

Medizinische Unterlagen zur Feststellung des Leistungsvermögens