Zur Entscheidung über einen Rentenantrag beurteilt der Rentenversicherungsträger das Leistungsvermögen nach sozialmedizinischen Gesichtspunkten.
Es wird individuell eingeschätzt
- welche körperliche und geistige Belastbarkeit besteht und
- in welchem zeitlichen Umfang Tätigkeiten ausgeübt werden können und
- welche krankheitsbedingten Gefährdungs- und Belastungsfaktoren zu berücksichtigen sind.
Es handelt sich bei dieser Leistungsbeurteilung um eine abstrakte Beurteilung des Leistungsvermögens
- ohne Bezug zu einem konkreten Arbeitsplatz, den der Versicherte tatsächlich ausübt oder ausgeübt hat und
- unabhängig von freien Stellen und Verdienstmöglichkeiten.
Medizinische Unterlagen zur Feststellung des Leistungsvermögens