Deutsche Rentenversicherung

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Suchtrehabilitation

Im Rahmen einer Suchtrehabilitation (auch: Entwöhnungsbehandlung) stehen vielfältige Behandlungsformen in dafür speziell qualifizierten Einrichtungen zur Verfügung: stationär, ganztägig ambulant, berufsbegleitend ambulant, Kombinationsbehandlung, Adaption, Nachsorge.

Eine Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen kommt immer dann in Frage, wenn

  • ein starker Wunsch oder eine Art Zwang vorhanden ist, Alkohol, Sedativa, Hypnotika oder Drogen zu konsumieren.
  • die Kontrollfähigkeit vermindert ist.
  • Betroffene zunehmend höhere Dosen psychotroper Substanzen zu sich nehmen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen bzw. körperliche Entzugssyndrome entwickeln.
  • im Rahmen der Abhängigkeitserkrankung die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Eine Suchtrehabilitation kann auch im Anschluss an eine stationäre Entzugsbehandlung im Krankenhaus oder im Rahmen einer ambulanten Betreuung durch den Haus- oder Facharzt, Psychiater oder Psychotherapeuten veranlasst werden. Betriebsärzte oder betriebliche Suchtkrankenhelfer können ebenfalls Entwöhnungsbehandlungen empfehlen oder initiieren.

Zur Vorbereitung einer Suchtrehabilitation wird ein Sozialbericht benötigt. Diesen erstellt (verpflichtend) eine Suchtberatungsstelle. Hilfreich für Betroffene ist auch der Besuch von Selbsthilfegruppen.


Leitlinien zur sozialmedizinschen Beurteilung bei psychischen Störungen einschließlich Abhängigkeitserkrankungen