Wesentliche, vor Beantragung einer Rehabilitation zu klärende Fragen sind:
- Besteht ein Reha-Bedarf im Sinne der Rentenversicherung?
Allein durch einen erhöhten Bedarf an Physiotherapie ergibt sich kein Reha-Bedarf im Sinne der Rentenversicherung!
- Sind Ihre Patienten ausreichend belastbar (Reha-fähig)?
Sie müssen in der Lage sein, mehrstündige Programme mit viel Gruppenarbeit absolvieren zu können. Begleitpersonen für die Unterstützung des Patienten vor Ort in der Reha-Einrichtung dürfen nicht erforderlich sein. In besonders gelagerten Ausnahmefällen muss dieses ggf. detailliert medizinisch begründet werden.
- Handelt es sich um ein besonderes Verwaltungsverfahren (sog. Aufforderung zur Antragstellung durch Krankenkasse oder Agentur für Arbeit/Jobcenter oder Reha vor Rente)?
Bei Aufforderung zur Antragstellung durch Krankenkasse oder Jobcenter müssen Ihre Patienten der Aufforderung folgen, da sonst Krankengeld oder Arbeitslosengeld eingestellt werden können. Ist ein Reha-Antrag aus Ihrer Sicht medizinisch sinnlos (z. B. bei Bettlägerigkeit in einer Palliativsituation), so teilen Sie dies bitte im Befundbericht klar mit.
Das gleiche gilt, wenn Ihre Patienten im laufenden Rentenverfahren nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ zu einer aus Ihrer Sicht sehr unrealistischen Rehabilitation aufgefordert werden.