Der Begriff der Reha-Fähigkeit bezieht sich auf die körperliche und psychische Verfassung der Patienten als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Rehabilitation. Zur Beurteilung der Reha-Fähigkeit sind im Wesentlichen folgende Fragen zu beantworten:
- Besteht Reisefähigkeit?
- Ist die Patientin oder der Patient physisch und psychisch belastbar genug, um das strukturierte vier- bis sechsstündige Behandlungsprogramm der Rehabilitation mit einem großen Anteil an Gruppenbehandlungen zu verkraften?
Fallbeispiel Psychosomatik
Bei schwerer Anorexie, Suizidalität und akuten psychotischen Symptomen ist eine Rehabilitation ausgeschlossen.
Die Reha-Fähigkeit kann auch durch begleitende Akuterkrankungen (z. B. aktuelle Infektiosität), Behandlungsnebenwirkungen oder nicht verheilte Wunden eingeschränkt sein.
- Ist der Zeitpunkt der Rehabilitation passend?
Bei einer vorrangig in Frage kommenden Operation oder sonstigen therapeutischen Interventionen (zum Beispiel eine erforderliche dringliche Zahnbehandlung) sollte der Antrag ggf. später eingereicht werden.