Deutsche Rentenversicherung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK

Ärztlicher Befundbericht

Mit Ausnahme der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ist dem Antrag ein ärztlicher Befundbericht des behandelnden Arztes beizufügen. Wenn Sie unsicher sind, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist, erstellen Sie bitte einen Befundbericht. Er wird bei der Antragsprüfung in jedem Fall beachtet.

Über folgenden Link gelangen Sie zum Vordruck und erhalten Ausfüllhinweise zum Befundbericht.
Bitte füllen Sie den Vordruck zum Befundbericht vollständig aus und übersenden ihn gemeinsam mit der Abrechnung an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Reha-Verfahren - Befundberichte

Ausfüllhinweise zum Befundbericht

Informationen zum Erstellen eines ärztlichen Befundberichtes