Deutsche Rentenversicherung

Ärztlicher Befundbericht

Mit Ausnahme der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ist dem Antrag ein ärztlicher Befundbericht des behandelnden Arztes beizufügen. Wenn Sie unsicher sind, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist, erstellen Sie bitte einen Befundbericht. Er wird bei der Antragsprüfung in jedem Fall beachtet.

Über folgenden Link gelangen Sie zum Vordruck und erhalten Ausfüllhinweise zum Befundbericht.
Bitte füllen Sie den Vordruck zum Befundbericht idealerweise am Computer vollständig aus und übersenden ihn, gemeinsam mit der Abrechnung an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Reha-Verfahren - Befundberichte

Ausfüllhinweise zum Befundbericht

Informationen zum Erstellen eines ärztlichen Befundberichtes