Deutsche Rentenversicherung

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Rente wegen Erwerbsminderung

Sollte Ihre Patientin bzw. Ihr Patient aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, kann es sein, dass Sie als behandelnde(r) Ärztin/Arzt aufgefordert werden, einen Befundbericht zu erstellen. Einen entsprechenden Vordruck sendet Ihnen die Rentenversicherung zu.

Ausfüllhinweise zum Befundbericht

Widerspruch

Möglicherweise ist Ihre Patientin bzw. Ihr Patient mit der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung zum Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung nicht einverstanden. Dann hat sie/er auch in diesem Verfahren die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Erste Ansprechperson für die Patienten ist häufig ein Sozialverband oder ein Rechtsbeistand. Über diese Zwischenstation werden unter Umständen auch Sie in das Verfahren eingebunden, da diese von Ihnen weitere Unterlagen anfordern oder Ihnen ein bereits durchgeführtes Gutachten zur Beurteilung vorlegen.


In diesem Fall ist es sinnvoll, medizinische Aspekte, die bisher nicht hinreichend berücksichtigt wurden, detailliert darzulegen und ggf. mit weiteren, Ihnen vorliegenden Unterlagen zu untermauern.

Das Gebiet der Erwerbsminderung ist äußerst komplex und schließt neben den medizinischen Befunden zahlreiche, nicht-medizinische Aspekte mit ein, deren Einordnung in das Gesamtpaket maßgeblich unter juristischen Gesichtspunkten erfolgt. Auch wenn medizinisch völlig eindeutig ist, dass Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht mehr erwerbsfähig sein kann, muss dies sozialrechtlich nicht zwingend der Fall sein.

Fallbeispiele Rente