Deutsche Rentenversicherung

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Wahl einer Reha-Einrichtung

Ihre Patienten werden Sie vielleicht danach fragen, welche Reha-Einrichtung sie auswählen sollen bzw. welche Reha-Einrichtung Sie empfehlen. Bitte beachten Sie bei der Beratung Ihrer Patienten die folgenden Abschnitte und weisen Sie Ihre Patienten eventuell auch darauf hin:

  • Wunsch- und Wahlrecht:

    • Die Reha-Einrichtung wird nach der Grunderkrankung des Patienten durch die Rentenversicherung ausgewählt. Gerne kann Ihr Patient Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung nennen.
    • Bei der Auswahl der Reha-Leistungen und der geeigneten Einrichtung werden diese so weit wie möglich berücksichtigt. Das Reha-Ziel sollte dort mit gleicher Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden können.
    • Es können nur Einrichtungen belegt werden, mit denen ein Belegungsvertrag nach § 38 SGB IX zwischen der Einrichtung und einem Rentenversicherungsträger besteht. Dieses wird durch den zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt.

  • spezifischen Klimatherapie:

    • Eine medizinische Indikation zu einer spezifischen Klimatherapie gibt es nur für wenige Ausnahmefälle (z. B. Mukoviszidose). Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir Wünsche nach spezifischen Klimaregionen ("Seeklima") nur in begrenztem Umfang erfüllen können.