Deutsche Rentenversicherung

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Zuständigkeiten

Für Rehabilitation in Deutschland sind verschiedene Kostenträger zuständig. Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist die Rentenversicherung der wichtigste Kostenträger. Weitere Reha-Träger sind insbesondere die Krankenkassen und die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei der beruflichen Rehabilitation ist die Agentur für Arbeit wesentlicher Reha-Träger neben der Rentenversicherung.

Kurz gesagt: die Rentenversicherung ist Kostenträger für Rehabilitationen für Menschen im Erwerbsleben, die Krankenkassen für Nichterwerbstätige, z.B. Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die keine Beträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten zuständig. Für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen sind die Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung als Leistungsträger gleichrangig.

Manchmal ist es nicht ganz leicht herauszufinden, welcher Sozialversicherungsträger für Ihre Patienten zuständig ist. Hier können Sie sich an die Ansprechstellen wenden:

Auskunfts- und Beratungsstellensuche der Deutschen Rentenversicherung

Ansprechstellensuche

Für den Reha-Antrag ist es unerheblich, den korrekten Kostenträger zu kennen. Sollte ein anderer Sozialleistungsträger als die Rentenversicherung für die Rehabilitation Ihres Patienten zuständig sein, geht der Antrag nicht verloren. Er wird auf jeden Fall bearbeitet und erforderlichenfalls unter Beachtung der gesetzlichen Fristen an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet.