Am Ende einer Rehabilitation steht immer die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung. Hier wird das Ausmaß beurteilt, in dem Krankheiten und Behinderungen körperliche, geistige und seelische Funktionen der Patienten beeinträchtigen. Für die gesetzliche Rentenversicherung sind sozialmedizinisch vor allem die Auswirkungen relevant, die die Patienten dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum (mehr als sechs Monate) bei der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit behindern, d.h. ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen bzw. gefährden.
In der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung wird das Leistungsvermögen im Erwerbsleben nach quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten unterschieden.
Qualitatives Leistungsvermögen
Das qualitative Leistungsvermögen ist die Zusammenfassung der festgestellten Fähigkeiten und der bestehenden Einschränkungen der Rehabilitandin oder des Rehabilitanden. Betrachtet werden einerseits die festgestellten Ressourcen im Hinblick auf die noch zumutbare körperliche Arbeitsschwere, Arbeitshaltung und Arbeitsorganisation (positives qualitatives Leistungsvermögen). Andererseits werden die Fähigkeiten berücksichtigt, die krankheits- oder behinderungsbedingt - auch infolge verminderter psychischer Belastbarkeit - nicht mehr bestehen, bzw. wegen der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlimmerung nicht mehr eingesetzt werden können (negatives qualitatives Leistungsvermögen).
Quantitatives Leistungsvermögen
Das quantitative Leistungsvermögen gibt den zeitlichen Umfang an, in dem eine Erwerbstätigkeit unter den festgestellten/beurteilten Bedingungen des qualitativen Leistungsvermögens arbeitstäglich ausgeübt werden kann, das heißt zumutbar ist. Die Angabe erfolgt in drei möglichen Kategorien: 6 Stunden und mehr, 3 bis unter 6 Stunden, unter 3 Stunden arbeitstäglich. Angaben sind erforderlich für die letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die von der Deutschen Rentenversicherung erarbeiteten Leitlinien zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben - sortiert nach Indikationen - stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung