Deutsche Rentenversicherung

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Zuzahlung

Der zuständige Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten muss sich die Patientin/der Patient beteiligen, sofern sie/er eine stationäre Leistung in Anspruch nimmt – und zwar höchstens mit 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr. Im laufenden Jahr bereits geleistete Zuzahlungen - auch für Rehabilitations- oder Krankenhausleistungen der Krankenkasse – werden auf diesen Zeitraum angerechnet.

Die genaue Höhe der Zuzahlung (bis maximal 10,- Euro pro Tag) ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig und wird vom Rentenversicherungsträger geprüft.
Viele Patienten können sich ganz oder teilweise durch den Rentenversicherungsträger von der Zuzahlung befreien lassen.

Wird die Rehabilitation ganztägig ambulant durchgeführt, ist keine Zuzahlung zu leisten.


Die Befreiung von der Zuzahlung erfolgt nur auf Antrag!!

Die Antragsvordrucke sind vollständig auszufüllen und von der Patientin/dem Patienten eigenhändig zu unterschreiben.

Den entsprechenden Antragsvordruck erhalten Sie über folgenden Link:

Link zum Antrag auf Befreiung