Anhand einzelner Fallbeispiele soll verdeutlicht werden, welche typischen Krankheitsaspekte bei den Fragen der Berentung eine wichtige Rolle spielen. Bei den ausgewählten Fallkonstellationen geht es sowohl um bewilligte als auch um abgelehnte Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie um die Umdeutung eines Reha-Antrages in einen Rentenantrag.
Fallbeispiel 1: Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Erwerbsminderung
33-jähriger Zweiradmechaniker
Krankheitsverlauf:
- Belastungsprobleme im linken Handwurzelbereich
- Operation mit Sehnenfixation, anschließend regelrechter Verlauf, Arbeitsversuch bei fehlender Belastbarkeit gescheitert, jetzt Verdacht auf erneute Sehnenlockerung.
- Keine weiteren Vorerkrankungen
Jetzt:
Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung
Leistungsvermögen:
Aktuell arbeitsunfähig, weitere diagnostische Klärung und Therapie erforderlich.
Leichte Tätigkeiten ohne grobe Kraftaufwendung mehr als 6 Stunden am Tag möglich.
Verwaltungsentscheidung:
Ablehnung des Rentenantrages
Fallbeispiel 2: Chronische Erkrankung mit erheblicher Funktionseinschränkung
38-jähriger Landmaschinenmechaniker
Krankheitsverlauf:
Seit dem Jugendalter rheumatische Schübe bei rheumatoider Arthritis. In fachrheumatologischer Behandlung. Seit 5 Jahren deutliche Verschlechterung trotz Therapieeskalation, radiologisch jetzt erosive Gelenkveränderungen, beginnende Ulnardeviation beider Hände, Morgensteifigkeit über 45 Minuten, serologische Krankheitsaktivität. Arbeitsunfähig seit 9 Monaten.
Medizinische Rehabilitation:
Vor 4 Monaten ohne wesentliche Änderungen, Entlassung mit über 6-stündigem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
Jetzt:
Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung
Leistungsvermögen:
Eine Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit ist anzunehmen, angesichts der Betroffenheit beider Hände (= atypische Funktionseinschränkung) ist auch eine leichtere Arbeit (Büro) nicht mehr möglich. Die von der Reha-Einrichtung erwartete Besserung im Verlauf ist nicht eingetreten.
Das Leistungsvermögen ist für die bisherige Tätigkeit dauerhaft aufgehoben. Auch für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das Leistungsvermögen aufgehoben seit Beginn der jetzigen Arbeitsunfähigkeit.
Verwaltungsentscheidung:
Rente wegen Erwerbsminderung
Fallbeispiel 3: Noch leistungsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt
49-jähriger Windkraftanlagenmonteur (Ausbildung als Elektriker)
Krankheitsverlauf:
- Gonarthrose, Adipositas
- laufende Arbeitsunfähigkeit für den derzeitigen Arbeitsplatz
Jetzt:
Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung
Leistungsvermögen:
Aufgehobenes Leistungsvermögen als Windkraftanlagenmonteur. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein Leistungsvermögen für mehr als 6 Stunden täglich für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne ständiges Hocken und Knien und ohne ständiges Ersteigen von Treppen und Leitern.
Verwaltungsentscheidung:
Ablehnung des Rentenantrages
Fallbeispiel 4: Rehabilitation statt Rente
37-jährige Mutter von 4 Kindern im Alter von 5 - 15 Jahren, alleinerziehend, bis vor 6 Wochen Pflege der pflegebedürftigen Mutter (keine Pflegestufe), Minijob als Regalauffüllerin im örtlichen Supermarkt, arbeitssuchend, Bezug von Arbeitslosengeld II
Jetzt:
Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung auf Betreiben des Jobcenters wegen fehlender Vermittelbarkeit
Diagnosen:
Psychophysische Erschöpfung, rezidivierende Lumbalgien, Hypertonus, Adipositas (BMI 32)
Die Angaben lassen auf ein vollschichtiges Leistungsbild schließen, allein die derzeitige Familiensituation verhindert, dass die Versicherte dieses Leistungsbild auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt realistisch zum Einsatz bringen kann.
Leistungsvermögen:
Durch die aktuelle gesundheitliche Erschöpfung ist die Erwerbsfähigkeit gefährdet, eine medizinische Rehabilitation wird angeboten, in der sich das angenommene Leistungsbild bestätigt.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden täglich leistungsfähg.
Verwaltungsentscheidung:
Empfehlung einer medizinischen Reha, Ablehnung des Rentenantrages
Fallbeispiel 5: Tumorerkrankung, Berentung bei Verschlechterung des Krankheitsbildes
36-jährige Redakteurin, angestellt
Krankheitsverlauf:
- mit 16 Jahren Osteosarkom des Schädels (ausgeheilt)
- 8/2015 Mammakarzinom links (multizentrisch, Rezeptoren negativ, ohne Lymphknotenbefall) Mastektomie links mit Sentinel-Lymphknoten-Entfernung, Chemotherapie
- 7/2016 Rehabilitation
- 6/2017 DCIS rechte Brust Mastektomie rechts mit Sentinel-Lymphknoten-Entfernung (kein Befall)
- 2/2018 Weichteilmetastase des Mammakarzinoms links in der linken Axilla Exstirpation (Histologie wie 8/2015) Chemotherapie andauernd
Jetzt:
7/2018 Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei metastasiertem Mammakarzinom und ausgeprägter Fatigue-Symptomatik
Leistungsvermögen:
Seit der Metastasierung (2/2018) Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich als Redakteurin und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Verwaltungsentscheidung:
Rente wegen Erwerbsminderung
Fallbeispiel 6: Dauerrente bei negativer Erwerbsprognose
58-jähriger Dachdecker, angestellt
Krankheitsverlauf:
- seit 5 Jahren bekannte KHK (1-Gefäßerkrankung, Stent)
- 4/2019 schwerer Schlaganfall mit linksseitiger Hemiparese und kognitiven Einbußen
- 5/2019 medizinische Rehabilitation über 8 Wochen ohne wesentlichen Erfolg
Jetzt:
7/2019 Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung
Leistungsvermögen:
Seit dem Schlaganfall besteht ein aufgehobenes Leistungsvermögen für den Beruf als Dachdecker und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine wesentliche Besserung im Sinne des Erreichens einer Erwerbsfähigkeit ist nicht mehr zu erwarten.
Verwaltungsentscheidung:
Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer.
Fallbeispiel 7: Rente statt Rehabilitation
58-jähriger Vertriebsleiter, angestellt
Krankheitsverlauf:
- 1/2018 beginnende Kopfschmerz - und Schwindelsymptomatik, ansonsten leere Krankheitsanamnese
- 2/2018 ausgedehntes Astrozyrom WHO II mit nachfolgender Resektion und Shunt- Anlage, postoperativ kognitive Defizite und im Verlauf hinzutretende sekundäre Epilepsie
- 7/2018 Rehabilitation
Jetzt:
1/2019 Antrag auf medizinische Rehabiltation bei weiterhin bestehenden ausgeprägten neuropsychologischen Funktionseinschränkungen und sekundärer Epilepsie, kein Tumorrezidiv
Leistungsvermögen:
Seit der Diagnosestellung (2/2018) ist das Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich als Vertriebsleiter und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft aufgehoben
Verwaltungsentscheidung:
Rente wegen Erwerbsminderung