Jede bzw. jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (oder ein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter) kann jederzeit eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- schriftlich
- online
- in einem Terminbesuch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle (zur Online-Terminbuchung)
Übrigens kann der Rentenversicherungsträger auch eine „Umdeutung“ eines Reha-Antrages in einen Rentenantrag vornehmen. Das erfolgt immer dann, wenn sich bei der Prüfung des Reha-Antrags prognostisch oder nach Abschluss einer Rehabilitation ergibt, dass wegen Art und Schwere der Erkrankung die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann/konnte. Die betroffenen Versicherten können dieser Umdeutung widersprechen.
Ausnahme: Die Krankenkasse oder die Arbeitsagentur hat den Versicherten zur Reha-Antragstellung aufgefordert. In diesem Fall ist das „Dispositionsrecht“ eingeschränkt.