Deutsche Rentenversicherung

Antragstellung

Jede bzw. jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (oder ein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter) kann jederzeit eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.

Wie kann der Antrag gestellt werden?


Übrigens kann der Rentenversicherungsträger auch eine „Umdeutung“ eines Reha-Antrages in einen Rentenantrag vornehmen. Das erfolgt immer dann, wenn sich bei der Prüfung des Reha-Antrags prognostisch oder nach Abschluss einer Rehabilitation ergibt, dass wegen Art und Schwere der Erkrankung die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann/konnte. Die betroffenen Versicherten können dieser Umdeutung widersprechen.

Ausnahme: Die Krankenkasse oder die Arbeitsagentur hat den Versicherten zur Reha-Antragstellung aufgefordert. In diesem Fall ist das „Dispositionsrecht“ eingeschränkt.