Deutsche Rentenversicherung

Reisekosten

Reisekosten, die Ihren Patienten wegen einer medizinischen Rehabilitation entstehen, übernimmt der Rentenversicherungsträger.

Erstattet werden grundsätzlich die Kosten für die Fahrt zwischen dem Wohnort und der Reha-Einrichtung in Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel. Das gilt für stationäre und ganztägig ambulant durchgeführte Rehabilitationen gleichermaßen.
Mögliche Fahrpreisermäßigungen (z.B. Wochenkarten) sollten ausgeschöpft werden.

Wenn die Anreise mit dem privaten Kraftfahrzeug erfolgt, wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt.