Nach der medizinischen Rehabilitation
Wie können Sie Ihre Patienten nach der Rehabilitation unterstützen, das Gelernte erfolgreich in den Alltag zu integrieren?
Einige formale Dinge, die zu berücksichtigen sind:
- Entlassungsbericht
erhalten Sie nur, wenn Ihre Patientin bzw. Ihr Patient damit einverstanden war. Bitte fragen Sie sie bzw. ihn ggf. direkt.
- Nachsorgeempfehlungen
enthalten bereits einen Plan für die Zeit nach der Rehabilitation.
Reha-Nachsorge
Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung stellen sicher, dass gewisse therapeutische Angebote weitergeführt werden und fördern die Nachhaltigkeit der Rehabilitation.Sie werden bei Bedarf durch die Ärzte der Reha-Einrichtung verordnet. Innerhalb von 4 Wochen nach der Reha kann Ihre Patientin bzw. ihr Patient auch auf Ihr Anraten eine Reha-Nachsorge beantragen.
Informationen zu speziellen Nachsorgeprogrammen der Deutschen Rentenversicherung
- Arbeitsunfähigkeit
Auch weiterhin dürfen die Kolleginnen und Kollegen in der Reha-Einrichtung bei Versicherten, die über die Rentenversicherung geschickt werden, keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bei arbeitsunfähiger Entlassung aus der Rehabilitation muss dieses daher im Anschluss durch Sie erfolgen.
Stufenweise Wiedereingliederung
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kann die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung sinnvoll sein. Wenn dieses Verfahren (noch) nicht von der Reha-Einrichtung eingeleitet wurde, können auch Sie es zu einem späteren Zeitpunkt in Gang setzen.
Informationen zur stufenweise Wiedereingliederung