Wie können Sie Ihre Patienten nach der Rehabilitation unterstützen, das Gelernte erfolgreich in den Alltag zu integrieren?
Einige formale Dinge, die zu berücksichtigen sind:
- Entlassungsbericht
erhalten Sie nur, wenn Ihre Patientin bzw. Ihr Patient damit einverstanden war. Bitte fragen Sie sie bzw. ihn ggf. direkt.
- Nachsorgeempfehlungen
enthalten bereits einen Plan für die Zeit nach der Rehabilitation.
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Reha-Nachsorge
Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung stellen sicher, dass gewisse therapeutische Angebote weitergeführt werden und fördern die Nachhaltigkeit der Rehabilitation.Sie werden bei Bedarf durch die Ärzte der Reha-Einrichtung verordnet. Innerhalb von 4 Wochen nach der Reha kann Ihre Patientin bzw. ihr Patient auch auf Ihr Anraten eine Reha-Nachsorge beantragen.
Informationen zu speziellen Nachsorgeprogrammen der Deutschen Rentenversicherung
- Arbeitsunfähigkeit
Auch weiterhin dürfen die Kolleginnen und Kollegen in der Reha-Einrichtung bei Versicherten, die über die Rentenversicherung geschickt werden, keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bei arbeitsunfähiger Entlassung aus der Rehabilitation muss dieses daher im Anschluss durch Sie erfolgen.
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Stufenweise Wiedereingliederung
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kann die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung sinnvoll sein. Wenn dieses Verfahren (noch) nicht von der Reha-Einrichtung eingeleitet wurde, können auch Sie es zu einem späteren Zeitpunkt in Gang setzen.
Informationen zur stufenweise Wiedereingliederung