Deutsche Rentenversicherung

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Top-Ten-Themen für Ärzte

Zehn Dinge, die Sie wissen sollten

Denken Sie bei Ihren Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen an eine medizinische Rehabilitation.

Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen kann in Ergänzung zur ambulanten hausärztlichen Betreuung eine rechtzeitige komplexe Intervention einer weiteren Chronifizierung vorbeugen. Der gesundheitliche Verlauf und die Lebensqualität werden nachhaltig verbessert. Die Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Hierzu stehen spezialisierte Einrichtungen zur Verfügung.

Den Antrag zur Rehabilitation stellt Ihre Patientin bzw. Ihr Patient selbst.

Anträge zum Ausdrucken sind im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zu finden.

Die Krankenkassen, die Service- sowie Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung und Patientenberatungsstellen regional verschiedener Träger geben ebenfalls Anträge aus.

Von Ihnen als betreuender Ärztin oder betreuendem Arzt benötigen wir einen Befundbericht.

Die Entscheidung über die Bewilligung der Rehabilitation liegt beim Rentenversicherungsträger. Sie können also Rehabilitation nicht verordnen.

Sie unterstützen den Antrag Ihrer Patienten durch den sorgfältig ausgefüllten Befundbericht, der dann die medizinische Grundlage für die Bewilligung bzw. Ablehnung ist. Diese ärztliche Stellungnahme zum Gesundheitszustand wird idealerweise direkt mit dem Antrag eingereicht. Darin werden die Indikationen zur Rehabilitation in Form medizinischer Diagnosen angeführt und die resultierenden funktionellen Einschränkungen beschrieben. Die zu rehabilitierenden Krankheiten (Störungen) sollten nach Priorität gelistet sein.

Für Anträge bei der Rentenversicherung ist keine Zusatzqualifikation erforderlich.

Überlegen Sie auch, ob eine Suchtproblematik bestehen könnte…

... und sprechen ihre Patientin oder ihren Patienten darauf an.

Es stehen im Rahmen einer Entwöhnungsbehandlung vielfältige Behandlungsformen in qualifizierten Einrichtungen zur Verfügung (stationär, ganztägig ambulant, ambulant, Kombibehandlung, Adaption, Nachsorge).

Zur Vorbereitung einer Suchtrehabilitation ist der Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle sinnvoll, die auch den erforderlichen Sozialbericht erstellen kann. Hilfreich ist auch der Besuch von Selbsthilfegruppen.

Für chronisch kranke Kinder und Jugendliche kommt Kinder-Reha infrage.

Kinder (als zukünftige Berufstätige) können medizinische Rehabilitation in Kindereinrichtungen mit kindgerechter Ausstattung und altersgemäßem pädagogischen Konzept wahrnehmen.

Der Schulunterricht für Schulkinder ist sichergestellt. Bei Kindern bis zum Alter von 10 Jahren können Begleitpersonen mit aufgenommen werden.

Rehabilitation ist ein Prozess, den Sie positiv mit beeinflussen können.

Eine offene Kommunikation mit Ihren Patienten über realistische Ziele schafft gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rehabilitation.

Rehabilitation nutzt einen ganzheitlichen Therapieansatz, um die körperlichen, psychischen und sozialen Anteile des Krankheitsgeschehens zu berücksichtigen. Behandelt wird nicht die Krankheit, sondern der Umgang mit ihr bzw. die resultierenden Fähigkeitsstörungen. Im Mittelpunkt steht die aktive Auseinandersetzung mit der Erkrankung und den Krankheitsfolgen. Dazu bilden umfassende Informationen, psychosoziale Unterstützung, Bewegung und Sport sowie indikationsspezifische physikalische Therapien die Bausteine. Auch können besondere berufliche Problemlagen erfasst und Problemlösestrategien entwickelt werden.

Nach der Rehabilitation sind Sie wichtiger Ansprechpartner.

Empfehlungen für die Patienten selbst und Sie als behandelnden Arzt werden zur Entlassung übermittelt. An der Schnittstelle zum Arbeitsleben gehören Stellungnahmen zur beruflichen Leistungsfähigkeit und die Einleitung der beruflichen Wiedereingliederung zu den Aufgaben des Rehabilitationsteams.

Andere Unterstützungen in der Nachsorge fallen in den medizinischen hausärztlichen Aufgabenbereich. Unabhängig von ihrem hausärztlichen Budget verordnet werden kann dabei z.B. der Rehabilitationssport.

Zuständigkeitsklärung ist unsere Aufgabe.

Die Rentenversicherung ist für Rehabilitationen im Wesentlichen dann zuständig, wenn es um den Erhalt der Leistungsfähigkeit im Beruf für Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter geht.

Sollte ein anderer Sozialleistungsträger als die Rentenversicherung für die Rehabilitation Ihres Patienten zuständig sein, geht der Antrag nicht verloren. Er wird auf jeden Fall bearbeitet und erforderlichenfalls an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet.

Für Privatversicherte gelten andere Bedingungen und Antragsverfahren.

Die Privatversicherungen umfassen jeweils individuell sehr unterschiedliche Leistungen bei Rehabilitationen und Präventionsangeboten. Patientenseits gilt es zu klären, ob und in welcher Form ein Antrag gestellt werden kann.

Über Rückmeldungen – positive wie negative – freuen wir uns.

Wir sind darum bemüht, passgerechte Rehabilitation für die Versicherten weiterzuentwickeln. Dafür haben wir eine Reha-Qualitätssicherung entwickelt, die die Reha-Einrichtungen, die Abläufe und die Ergebnisse überprüft und bewertet. Ihre Meinung und die Meinung der Patienten sind uns dabei wichtig und helfen, die Rehabilitation als Ganzes zu verbessern.