Deutsche Rentenversicherung


Ist ein Reha-Antrag bei einem Rentenversicherungsträger eingegangen, prüft dieser, welcher Träger für die Bearbeitung zuständig ist und leitet ggf. alle eingegangenen Antragsunterlagen an den zuständigen Träger weiter.

Bild: Strichmännchen mit Aha-Glühlampe, Quelle: fotolia/strichmännchen.de



Sie brauchen sich hierum also nicht zu kümmern!



Bei festgestellter Zuständigkeit werden zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft.