Wie können Sie vorgehen, wenn eine Anschlussrehabilitation (AR, AHB) nicht vom Krankenhaus eingeleitet wurde, von Ihnen aber für sinnvoll gehalten und von Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten auch gewünscht wird?
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Direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kann dies noch über den Sozialdienst des Krankenhauses erfolgen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu den behandelnden Kollegen im Krankenhaus auf.
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Wenn die Fristen (s.u.) abgelaufen sind, kann Ihr Patient selbst einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation stellen, den Sie durch entsprechende Hinweise im Befundbericht unterstützen können.
Zur Information:
Die Anschlussrehabilitation (AR, AHB) bezeichnet ein spezifisches Verwaltungsverfahren. Hier wird direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bei genau definierten Indikationen eine Rehabilitation durchgeführt. Diese Indikationen sind im sogenannten AHB-Katalog festgehalten.
Eine AHB kann nur durch das Krankenhaus eingeleitet werden. In diesem Verfahren ist sichergestellt, dass die Bearbeitungswege so kurz gehalten werden, dass ein Beginn der Rehabilitation spätestens 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus möglich ist.
Wegen dieses engen zeitlichen Zusammenhanges kann es unter Umständen sein, dass das Krankenhaus keine AHB einleitet, wenn z. B. eine Reha-Fähigkeit in diesem Zeitraum nicht gegeben ist. Dies kann z. B. bei langfristiger immobilisierender Ruhigstellung nach komplexen Operationen an den Extremitäten oder bei postoperativen Wundheilungsstörungen mit längerfristig offenen Wunden der Fall sein.