Deutsche Rentenversicherung

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Nach der Rehabilitation

Es hat sich gezeigt, dass der langfristige Erfolg einer Rehabilitation deutlich gesteigert werden kann, wenn nach der Rehabilitation gewisse therapeutische Angebote weitergeführt werden. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert über einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Nachsorgeleistungen. Dazu zählen eigene spezielle Nachsorgeprogramme sowie Funktionstraining und Rehabilitationssport oder die Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen.

Diese Nachsorgeleistungen werden durch die Reha-Einrichtung eingeleitet. Sie sollen zeitnah nach Ende der Rehabilitation beginnen und werden berufsbegleitend und wohnortnah durchgeführt.

Spezielle Nachsorgeprogramme der Rentenversicherung

Die Nachsorgeangebote der Rentenversicherung variieren in Art und Umfang, um dem individuellen Bedarf gerecht werden zu können. Neben komplexen, multimodalen Leistungen mit Beteiligung verschiedener Berufsgruppen kommen auch weniger aufwendige, unimodale Angebote in Frage.

Typisches Beispiel einer multimodalen Nachsorge ist die sog. Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA) mit berufsbegleitenden Terminen, an denen mehrere Therapien aus verschiedenen Bereichen wie Physiotherapie, Schulung oder klinische Psychologie angeboten werden. Beispiele einer unimodalen Nachsorge sind die Gruppengespräche nach dem Curriculum Hannover unter der Leitung eines Psychotherapeuten oder das Muskelaufbautraining im Rahmen der medizinischen Trainingstherapie.

Diese Nachsorgeleistungen können nur durch dafür zugelassene Leistungsanbieter durchgeführt werden.

Ziele einer gezielten Reha-Nachsorge sind z.B.:

  • Verbesserung fortbestehender funktionaler oder kognitiver Einschränkungen
  • Stabilisierung von Lebensstil- und Verhaltensänderungen
  • Unterstützung bei der Übertragung der in der Rehabilitation vermittelten Strategien in den Alltag (z.B. bei geringer Selbstwirksamkeit)
  • Unterstützung bei spezifischen Problemen am Arbeitsplatz oder bei der beruflichen Wiedereingliederung.

Reha-Sport und Funktionstraining

Die Rentenversicherung übernimmt als ergänzende Leistung die Kosten für Reha-Sport oder Funktionstraining, wenn sie im Anschluss an eine Rehabilitation in Anspruch genommen werden.

Reha-Sport kann insbesondere bei Herz-Kreislauferkrankungen, nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen, bei Atemwegserkrankungen und nach onkologischen Erkrankungen indiziert sein. Bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen kommt hingegen Funktionstraining in Betracht.