Alle modernen Definitionen des Begriffs der Rehabilitation basieren auf dem Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO von 2001. Der wichtigste Grundbegriff der ICF ist der Begriff der Funktionsfähigkeit.
Das bio-psycho-soziale Modell
Zusätzlich zu den bio-medizinischen Aspekten (Körperfunktionen und -strukturen) werden auch Aspekte des Menschen als handelndes Subjekt (Aktivitäten) und als selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Subjekt in Gesellschaft und Umwelt (Teilhabe) berücksichtigt.
Kontextfaktoren - Förderfaktoren und Barrieren
Außerdem werden die so genannten Kontextfaktoren der betreffenden Personen in die Betrachtung einbezogen. Mit Umweltfaktoren sind alle externen Gegebenheiten der Welt gemeint, in der die Personen leben (z.B. Verfügbarkeit von Teilzeitarbeitsplätzen). Als personbezogene Kontextfaktoren werden ihre persönlichen Eigenschaften und Attribute bezeichnet (z.B. Alter, Geschlecht, Ausbildung, Motivation, Leistungsbereitschaft). Diese Kontextfaktoren können sich positiv auf die Teilhabe an Lebensbereichen auswirken (Förderfaktoren, z.B. soziale Unterstützung, „gebraucht zu werden“, gute Leistungsbereitschaft der Person) oder negativ (Barrieren, z.B. fehlende Teilzeitarbeitsplätze, Migration, Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten, mangelnde Motivation der Person).
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
Eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit ist demnach das Ergebnis der negativen Wechselwirkung zwischen dem Gesundheitsproblem einer Person und ihren Kontextfaktoren.
Eine Störung der Herzfunktion infolge koronarer Herzkrankheit einer Person führt zu einer Einschränkung ihrer körperlichen Belastbarkeit in Alltag und Beruf (Beeinträchtigung von Aktivitäten). Die Person kann nur noch halbtags arbeiten. Bezüglich der Teilhabe der Person am Erwerbsleben kann ein Umweltfaktor positiv oder negativ wirken: der Person kann ein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden (Umweltfaktor als Förderfaktor), oder für sie ist ein solcher Arbeitsplatz nicht verfügbar (Umweltfaktor als Barriere), so dass sie die Teilhabe am Erwerbsleben verliert.
Aufgabe der Rehabilitation
Zentrale Aufgabe der Rehabilitation ist die Wiederherstellung oder wesentliche Besserung der Funktionsfähigkeit insbesondere auf der Ebene der Aktivitäten (Leistungsfähigkeit, Leistung) bei bedrohter oder eingeschränkter Teilhabe an Lebensbereichen. Barrieren, welche die Leistung oder Teilhabe erschweren, sind abzubauen. Förderfaktoren, welche die Leistung oder Teilhabe trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen unterstützen, sind zu stärken.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung als Download zur Verfügung:
Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung