Deutsche Rentenversicherung

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Begutachtung Ihrer Patienten

Wenn die ermittelten medizinischen Unterlagen zur Feststellung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben nicht ausreichen, wird ein sozialmedizinisches Gutachten eingeholt, entweder durch entsprechende fachärztliche Gutachter/innen der Rentenversicherung oder durch externe Gutachter/innen.


Dafür gibt es Leitlinien. Diese werden für spezielle Krankheitsgruppen unter Beteiligung von Expertinnen und Experten der medizinischen Fachgesellschaften, Rehabilitationseinrichtungen und Verwaltungen der Deutschen Rentenversicherung erstellt und auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht.

Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung