Deutsche Rentenversicherung

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Berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)

Wenn die Rehabilitation trotz aller Anstrengungen zu keiner gesundheitlichen Verbesserung geführt hat, stellt sich manchmal die Frage, wie es für Ihre Patienten beruflich weitergeht. Eventuell kommen sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher: berufliche Rehabilitation) in Betracht.

Das Gebiet der beruflichen Rehabilitation ist äußerst vielschichtig:
Ärztliche Aussagen zum Krankheitsverlauf und aktuellen Gesundheitsstand bilden die Basis der Beurteilung, welche Leistung der Deutschen Rentenversicherung Ihre Patientin bzw. Ihr Patient benötigt. Hinzu kommen aber zahlreiche gesetzliche, juristische und berufskundliche Aspekte, die die Entscheidung maßgeblich und zwingend mitbestimmen.

Auch in diesem Fall ist Ihr Beitrag die Erstellung eines aussagefähigen Befundberichtes.

Ausfüllhinweise zum Befundbericht


Weiterführende Informationen zur beruflichen Rehabilitation finden Sie unter

Berufliche Rehabilitation