Deutsche Rentenversicherung

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Kardiologie - Fall 2: 58-jähriger Heizungsmonteur mit Herzinsuffizienz

58-jähriger Heizungsmonteur mit Herzinsuffizienz NYHA IV bei fortgeschrittener koronarer Herzkrankheit, EF mehrfach <30%. Seit über einem Jahr ist er arbeitsunfähig. Der gemeinsame Haushalt wird von der Ehefrau geführt, diese unterstützt ihn bei Alltagsaktivitäten und persönlicher Hygiene.

  • es besteht Rehabilitationsbedarf, um eine eingetretene Pflegebedürftigkeit bzw. Behinderung zu vermindern, eine Verschlimmerung zu verhüten bzw. die Folgen zu mildern
  • es besteht in der sozialmedizinischen Gesamtschau keine positive Erwerbsprognose

- die zuständige DRV wird daher den Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente behandeln (Umdeutung des Reha-Antrages i.S. § 116 SGB VI Abs. 1 Nr. 1). Ggf. kann der Versicherte auch selber einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen

- die DRV wird den Reha-Antrag an die zuständige Krankenkasse weiterleiten, da hier wegen fehlender persönlicher Voraussetzungen (§ 10 SGB VI) die Rentenversicherung keine Leistungen übernehmen darf und die Krankenkasse voraussichtlich als Kostenträger zuständig ist (u.a. § 40 SGB V)